Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des Solidarsystems. Anders als bei den privaten Versicherern zahlen alle Versicherten gleichermaßen, ob sie alt oder jung, dauerhaft krank oder gesund sind. Gesetzliche Grundlage ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V).
Die Versicherten erhalten Versicherungsleistungen in Form von Sachleistungen. Hierfür erhält der Versicherte eine Krankenversicherungskarte, die 2006 durch die Gesundheitskarte abgelöst werden sollte. Zu deren Einführung läuft seit einem Jahr ein Feldversuch in Trier, der sich nur mäßiger Beteiligung erfreut. Dabei steckt die teils umstrittene Technik scheinbar noch in den Kinderschuhen.
Private Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung versichern sich vor allem Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören:
- Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze; die Grenze bezieht sich auf das Jahresbruttogehalt und wird bei einem Einkommen von derzeit 48.600 € erreicht,
- Beamte (bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss, da sie eine staatliche Beihilfe erhalten) und
- Selbstständige ohne Berücksichtigung ihres Einkommens.