Private Rentenversicherung

Als Rentenversicherung bezeichnet man einen Versicherungsvertrag, bei der ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leibrente gezahlt wird. Versicherung wird hier gegen die wirtschaftlichen Belastungen genommen, die aus einem länger als erwarteten Leben resultieren, nämlich der entsprechend längere Bedarf an Lebensunterhalt.

Die private Rentenversicherung ist im Grunde eine Lebensversicherung, jedoch wird nicht das Risiko des zu frühen Todes (Versicherung auf den Todesfall), sondern das (wirtschaftliche) Risiko des zu langen Lebens (Versicherung auf den Erlebensfall) abgesichert. Die gesetzliche Rentenversicherung wird in diesem Artikel nicht behandelt. Ebenfalls nicht behandelt werden die deutsche Riester-Rente und die Rürup-Rente (Basisrente) als Spezialfälle der privaten Rentenversicherung.

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall – meist Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung) – an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird.

Als Lebensversicherungen werden nur Individualversicherungen bezeichnet; die hiervon klar zu trennende Sozialversicherung sichert ähnliche Risiken ab, die aber nicht auf einem Versicherungsvertrag beruhen.

Lebensversicherungen zählen zu den Personenversicherungen, da das versicherte Risiko direkt in der Person liegt. Sie werden fast stets als Summenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird also im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens spielt dabei keine Rolle.

Je nach vertraglicher Vereinbarung kann neben oder statt Tod oder Erleben auch der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.

Insbesondere wird die (private) Rentenversicherung als reine Erlebensfallversicherung auch zur Lebensversicherung gezählt und nicht nur Todesfallversicherungen. Sie wird versicherungstechnisch genauso kalkuliert und betrieben. Als Leistung einer Rentenversicherung wird eine regelmäßige Zahlung seitens des Lebensversicherers fällig, daher der Name „Rentenversicherung“. Es gibt noch andere Erlebensfallversicherungen, die aber auf dem deutschen Markt keine Bedeutung haben.

Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des Solidarsystems. Anders als bei den privaten Versicherern zahlen alle Versicherten gleichermaßen, ob sie alt oder jung, dauerhaft krank oder gesund sind. Gesetzliche Grundlage ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V).

Die Versicherten erhalten Versicherungsleistungen in Form von Sachleistungen. Hierfür erhält der Versicherte eine Krankenversicherungskarte, die 2006 durch die Gesundheitskarte abgelöst werden sollte. Zu deren Einführung läuft seit einem Jahr ein Feldversuch in Trier, der sich nur mäßiger Beteiligung erfreut. Dabei steckt die teils umstrittene Technik scheinbar noch in den Kinderschuhen.

Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung versichern sich vor allem Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören:

  • Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze; die Grenze bezieht sich auf das Jahresbruttogehalt und wird bei einem Einkommen von derzeit 48.600 € erreicht,
  • Beamte (bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss, da sie eine staatliche Beihilfe erhalten) und
  • Selbstständige ohne Berücksichtigung ihres Einkommens.

Transportversicherung

Mit der Transportversicherung wird der Versicherungsschutz für Transportgüter (Güterversicherung) und Transportmittel (Kaskoversicherung) hinsichtlich der Gefahren auf den Transportwegen angeboten.

Je nach Art der Interessenlage der am Transport Beteiligten, je nach Art der Transportgüter und Transportmittel, der allgemeinen oder speziellen Transportgefahren und sonstigen Risiken und analog der unterschiedlichen Haftungsgrundlagen und -einschränkungen der Verkehrsträger, werden adäquate Versicherungen erforderlich. Der Versicherungsmarkt hält ein breites Angebot bereit, was kaum ein Transportrisiko unversicherbar erscheinen lässt (Kostenfrage).

Die klassische Transportversicherung unterscheidet „Schutzkriterien“ wie Transportweg, versichertes Interesse und Versicherungsdauer.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Unterhaltssachen
  • Rechtsschutz in Ehesachen